Uber, Bolt & Co.: 5 Punkte, die Mietwagenunternehmen bei Versicherung und Betrieb häufig übersehen

Personenmietwagen im Stadtverkehr als Symbol für Uber, Bolt und Plattformgeschäft

Plattformen wie Uber oder Bolt sind für viele Mietwagenunternehmen längst ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells. Gleichzeitig entstehen dadurch Besonderheiten, die im Alltag leicht unterschätzt werden. Neben den Vorgaben des Personenbeförderungsrechts betrifft das auch die Versicherung. Fünf Punkte sind besonders wichtig.

1. Plattformnutzung sollte dem Versicherer korrekt angegeben werden

Mietwagen ist versicherungstechnisch nicht immer gleich Mietwagen. Entscheidend ist auch, wie das Fahrzeug tatsächlich eingesetzt wird.

Ein klassischer Limousinenservice mit überwiegend vorbestellten Firmenkunden kann von einem Versicherer anders bewertet werden als ein Betrieb, der einen wesentlichen Teil seiner Aufträge über Uber, Bolt oder andere Plattformen erhält.

Nach unserer Marktbeobachtung berücksichtigen einzelne Versicherer die Plattformnutzung inzwischen ausdrücklich in ihrer Kalkulation. Dabei können gegenüber Betrieben ohne Plattformgeschäft auch Zuschläge entstehen.

Deshalb sollte die tatsächliche Nutzung bereits bei der Anfrage für eine passende Mietwagenversicherung korrekt angegeben werden.

2. Die App hebt die Rückkehrpflicht nicht auf

Auch bei digital vermittelten Fahrten gelten die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes.

Nach § 49 PBefG muss ein Mietwagen nach einem ausgeführten Auftrag grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Das gilt nicht, wenn bereits vor oder während der Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingegangen ist.

Der Auftragseingang darf dabei auch elektronisch und über ein appbasiertes System erfasst werden. Die entsprechenden Aufzeichnungen müssen ein Jahr aufbewahrt werden.

Die Tatsache, dass eine Plattform ständig neue Fahrten vermitteln kann, bedeutet also nicht automatisch, dass ein Fahrzeug nach einer Fahrt beliebig auf einen neuen Auftrag warten darf.

3. Versicherte Nutzung und tatsächlicher Betrieb müssen zusammenpassen

Für die Versicherung ist nicht nur die Bezeichnung „Mietwagen“ entscheidend.

Relevant kann beispielsweise sein, ob ein Fahrzeug überwiegend für Plattformfahrten, Limousinenservice, Firmenkunden oder andere Beförderungsleistungen eingesetzt wird.

Ändert sich das Geschäftsmodell wesentlich, sollte deshalb geprüft werden, ob die bisher beim Versicherer hinterlegten Angaben noch stimmen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein ursprünglich klassischer Mietwagenbetrieb zunehmend Plattformaufträge übernimmt.

Spätestens bei einem größeren Schaden sollte es keine Unklarheit darüber geben, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wurde.

4. Wachstum verändert auch die Versicherungssituation

Viele Plattformbetriebe starten mit einem oder zwei Fahrzeugen und wachsen anschließend vergleichsweise schnell.

Mit zusätzlichen Fahrzeugen verändern sich jedoch nicht nur Umsatz und Organisation. Auch die Versicherungssituation kann eine andere werden.

Je nach Betriebsgröße kommen andere Tarife, Fuhrparkmodelle oder später auch Flottenlösungen infrage. Gleichzeitig gewinnen Schadenverlauf, Fahrerstruktur und die Entwicklung des gesamten Bestandes an Bedeutung.

Deshalb sollte ein Betrieb seine Versicherung nicht einfach Fahrzeug für Fahrzeug unverändert fortführen, sondern regelmäßig prüfen, ob die bestehende Lösung noch zur aktuellen Größe passt.

5. Der niedrigste Beitrag ist nicht immer die beste Lösung

Gerade bei Plattformfahrzeugen ist der Preis wichtig. Die Fahrzeuge haben häufig hohe Laufleistungen und stehen viele Stunden am Tag auf der Straße.

Trotzdem sollte nicht ausschließlich der Monats- oder Jahresbeitrag betrachtet werden. Warum ein reiner Preisvergleich problematisch sein kann, zeigen auch die 5 häufigsten Fehler beim Wechsel der Taxi-Versicherung.

Wichtig sind unter anderem Selbstbeteiligung, Fahrerkreis, Teil- und Vollkaskoschutz, Schadenabwicklung, Annahmerichtlinien des Versicherers und mögliche Besonderheiten bei Plattformnutzung.

Ein günstiger Tarif hilft wenig, wenn er nicht zum tatsächlichen Betrieb passt.

Fazit

Uber, Bolt und andere Plattformen verändern nicht nur die Vermittlung von Fahrten, sondern auch den Betriebsalltag von Mietwagenunternehmen.

Entscheidend ist deshalb, Plattformgeschäft, Personenbeförderungsrecht und Versicherung nicht getrennt voneinander zu betrachten. Wer seine tatsächliche Nutzung korrekt angibt, Veränderungen im Betrieb frühzeitig berücksichtigt und nicht ausschließlich nach dem niedrigsten Beitrag entscheidet, reduziert unnötige Risiken und schafft eine bessere Grundlage für dauerhaft passenden Versicherungsschutz.

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