Was bringt die neueste Reform des PBefG?

Reform des PBefG

Wir haben uns einige Punkte der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ihre Auswirkung auf den Taxi- und Mietwagenmarkt angeschaut.

Thema Ortskundeprüfung:

Durch das neue PBefG fällt in Zukunft die Ortskundeprüfung in Frage. Ist das nun gut oder schlecht? In den kommenden Monaten wird dem Taxi- und Mietwagenmarkt durch diese Maßnahme Personal sicher schneller zur Verfügung stehen. Inwieweit dieses Personal Qualität und Service aufrechterhalten kann, wird sich jedoch erst zeigen. Die Ortskundeprüfung war in der Vergangenheit sicher auch ein Mittel zur Qualitätssicherung.

Thema Pooling:

Das neue PBefG schafft endlich Klarheit beim Thema Pooling und setzt nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen neuen Fahrdienst. Doch bringt dieser das Taxi- und Mietwagengeschäft auch weiter? Am Ende geht es doch immer darum: Was will der Kunde? Obwohl Pooling-Services in der Theorie Sinn machen, hat es bisher noch kein Anbieter geschafft, einen solchen Dienst als Massengeschäft zu etablieren. Selbst der Service, einen Pooling-Dienst für die Taxifahrt vom Münchner Flughafen in die City zu etablieren, scheiterte an der Nachfrage. Der einzelne Unternehmer dürfte von diesem Thema daher nicht betroffen sein. Pooling ist und bleibt daher in unseren Augen eine Aufgabe für Taxizentralen und Taxivermittler.

Thema Mobilitätsdaten:

Laut PBefG müssen in Zukunft die Mobilitätsdaten – auch Telematikdaten genannt – von Taxi- und Mietwagenfahrten erfasst und gemeldet werden. Eine spannende Entwicklung, von der in Zukunft womöglich auch die Taxi- und Mietwagenversicherung profitieren könnte. Inwiefern? Mit der Auswertung der Daten könnten Versicherungsunternehmen zum Beispiel regionale Tarife anbieten, wenn sie anhand der Mobilitätsdaten feststellen, dass es Regionen gibt, in denen die Fahrten sicherer sind. Momentan ist das zwar noch Zukunftsmusik, aber begrüßenswert wäre eine solche Entwicklung durchaus. Derzeit gibt es nämlich noch keine Telematik-Tarife für Taxi- und Mietwagen-Unternehmen.

Thema Tarifsicherheit/Festpreise:

Laut PBefG sollen Taxikunden in Zukunft unter bestimmten Bedingungen den genauen Fahrpreis bereits vor der Fahrt kennen. Eine notwendige Regelung? Im Grunde genommen weiß ein Kunde auch heute schon, was seine Fahrt kostet. Vorausgesetzt, er hat sich mit dem Tarif – der für alle Taxis nach Vorgabe von der Kommune in einer Stadt gleich ist – auseinandergesetzt. Doch die meisten Kunden machen genau das nicht und sparen es sich, den Fahrpreis im Vorfeld kurz auszurechnen. Die Möglichkeit in Zukunft Festpreise zu vereinbaren ist auch keine echte Neuheit. Auch diese Möglichkeiten gab es in der Vergangenheit bereits: Allerdings war der bürokratische Aufwand hier sehr hoch, um zum Beispiel einen Pauschalpreis für die Fahrt von der Messe zum Flughafen zu bestimmen. Vermarkten lassen sich solche Festpreise sicherlich besser. Taxifahrten sind und bleiben jedoch ein absolut individueller Verkehr, der pay-per-use abgerechnet wird, und in der Praxis so auch von den Kunden genutzt wird. Nicht umsonst wurden Festpreise innerhalb des Taxigewerbes daher schon immer kontrovers diskutiert – und werden es auch in Zukunft.

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